UDT-Berechtigungen
Technische Aufsichtsbehörde ist staatliche Institution, deren Ziel ist Sicherung der Sicherheit der Arbeit von technischen Geräten und Anlagen. Sowohl Technische Aufsichtsbehörde Warszawa als auch alle anderen Aufsichtsbehörden in Großstädten haben Aufgabe, Fähigkeiten bei Ausführung der Tätigkeiten, Kenntnisse und Beachtung der Normen, rechtlichen Vorschriften und technischen Vorschriften der Aufsicht für Mitarbeiter an Arbeitsstellen zu bestätigen, an denen Bedienung der technischen Geräte erforderlich ist, indem auch entsprechende UDT (Technische Aufsichtsbehörde)Berechtigungen verliehen werden.
Zur Realisierung der Arbeiten sind vor allem die entsprechenden UDT Berechtigungen erforderlich, ohne die darf der jeweilige Mitarbeiter keine Geräte bedienen. Damit der Mitarbeiter über Berechtigungen verfügt, muss er erst UDT Kurs durchlaufen, der sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen umfasst, d.h. unter Einschluss der selbständigen Bedienung und Wartung der Maschinen, danach kann er an die Prüfung antreten.
Unter Geräten, die zur ihren Bedienung Berechtigungen der Technischen Aufsichtsbehörde erfordern, lassen sich folgende darstellen:
- Arbeitsbühnen (Hubarbeitsbühnen) – verliehen werden Berechtigungen für Hubarbeitsbühne Kat. I P und II P. Abhängig davon, welche Arten von Arbeitsbühnen benutzt werden, sind entsprechende Qualifikationen erforderlich
- Kräne gesteuert von Arbeitsebene und in der Kabine
- Schienen-, Turm-, und tragbare HDS e
- Lasten-, und Bauaufzüge
- Winden – gesteuert von Arbeitsebene und Kabine
- Geräte zur Befüllung und Leeren der Zisternen, Containerbefördegeräte
- Güteraufzüge, und Skilifte
- Pendelbahn
- Regalbediengeräte
- Gabelstapler – Berechtigungen werden mit oder ohne Bevollmächtigung von Technischer Aufsichtsbehörde verliehen
Zur Bedienung der erwähnten Geräte vom einen Mitarbeiter, muss zuerst Kurs durchgelaufen werden und Erwerb der Berechtigung erfolgen. Zum Staatexamen von Technischer Aufsichtsbehörde wird der Mitarbeiter während des Kurses vorbereitet. Nach dem bestandenen Examen wird die gestrebte Berechtigung verliehen.
Rechtsgrundlage:
- Gesetz vom 21.Dezember 2000 wegen technischer Aufsicht (GBl. Nr. 122, Abs. 1321 mit weiteren Änderungen)
- Verordnung des Wirtschaftsministers vom 18.Juli.2001 wegen erforderlichen Qualifikationen bei Bedienung und Wartung der technischen Geräte (GBl. Nr. 79 Abs. 849), geänderte Verordnung vom 20.Februar 2003 (GBl. Nr. 50, Abs. 426), ausgestellt gem. Art. 23 Abs. 5 Gesetz wegen technischer Aufsicht.
Speziell für Mitarbeitet, die ihre gewünschten Berechtigungen der Technischen Aufsichtsbehörde erwerben möchten, haben wir eine große Vielfalt von Kursen vorbereitet. Unsere UDT-Kurse werden von erfahrenen Spezialisten durchgeführt, deswegen umfassen die Kurse großes Wissen von Theorie und Praxis. Wir realisieren offene und geschlossene UDT-Kurse, angepasst an Bedürfnisse unserer Kunden.
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- Warszawa
- Katowice (Abteilung Śląsk)
- Kraków
- Bielsko-Biała
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