Verfahren vor dem Arbeitsbeginn mit Laufkran

Die erfolgreichste Methode um Risiko, dabei Arbeitsunfälle zu minimieren ist es Kenntnisnahme der Prinzipien von Arbeitsschutz und ihre Beachtung. Diese Tätigkeiten müssen sowohl vor als auch während und nach der beendeter Bedienung des Gerätes ausgeführt werden. Darunter schildern wir die wesentlichen Tätigkeiten vor dem Arbeitsbeginn.

Vor dem Arbeitsbeginn jeder Laufkranfahrer ist verpflichtet, standardmäßige Kontrolle durchzuführen. Das Ziel ist, sich und anderen Mitarbeitern Sicherheit an der Arbeitsstelle zu leisten. Derartige Tätigkeiten trägt jeder Kurs im Bereich der Laufkräne vor, deshalb jeder Mitarbeiter, nach dem durchgelaufenen Kurs sollte die Tätigkeiten pflegen.

Die wichtigsten Grundsätze vor dem Arbeitsbeginn mit Laufkränen:

  • Arbeit mit dem Gerät darf erst dann erfolgen, wenn das jeweilige Gerät eine gültige Nutzungszulassung von der Technischen Aufsichtsbehörde (UDT) hat
  • bei der Nutzung des Gerätes der Bedienende ist verpflichtet, alle Voraussetzungen des Arbeitsschutzes, darunter Anordnungen der Arbeitsstelle und Gebrauchsanleitung zu beachten
  • Arbeiten mit dem Gerät dürfen nur von Mitarbeitern mit entsprechenden Berechtigungen ausgeführt werden
  • sollte der Mitarbeiter ersehen, dass das Gerät defekt wäre, so sollte er das Gerät sofort abschalten, danach unverzüglich den für technischen Zustand des Gerätes Verantwortlichen benachrichtigen

Verfahren vor dem Arbeitsbeginn mit Laufkränen:

  • alle aktuellen Informationen im Nutzungshandbuch, Gebrauchsanleitung oder Übergabeprotokoll bezüglich jeweiliges Gerätes sollten in Kenntnis genommen werden
  • es sollte nachgeprüft werden, ob das Gerät sich in sicheren Position befindet und, ob sich im Bereich des Gerätes keine Gegenstände beziehungsweise Mitarbeiter befinden, die eine potenzielle Bedrohung sein können
  • Gewicht aller Ladungen, die übertragen werden sollten, soll nachgeprüft werden, danach soll das Gewicht mit maximalen Leistungen des Gerätes abgeglichen werden um Ladungslimit nicht zu überschreiten
  • Kommunikationszeichen sollten mit dem Anschläger abgemacht werden
  • Beladungzielsplatz soll vorher nachgeprüft werden
  • Durchsicht der Geräte muss vorgenommen werden – es ist eine wesentliche Voraussetzung, die jedes Mal vor dem Arbeitsbeginn zu erfüllen ist

Bestandteile einer Durchsicht:

  • visuelle Kontrolle der Leistungsfähigkeit – Überprüfung des Bereiches der Arbeitsstelle, technischen Zustandes des Gerätes und seiner Elemente – in Hinsicht auf mechanische Defekte oder Ausfließen, Rollräder der Hebezug , Winde oder Kranbrücke, Seil, Tragkette, Fanggerät, Schutzhauben – alle erwähnte Elemente müssen kontrolliert werden, darüber hinaus ist es nachzuprüfen, ob das Gerät gesperrt, bzw. betriebsunfähig ist oder aktuell der Wartung oder Durchsicht untersteht
  • Kontrolle der einzelnen Sicherheitselemente – Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Hauptschalter, Steuerung der Reiterschiene, Warnmechanismen, Bewegungsblockierelemente, Steuergeräte, „STOP“ Verbindungsstück, Schlussverbindungen, Bremse mit Ladung, Tragkraftbegrenzer, Rutschkupplung auch mit dem Gerät. Zusätzlich ist der Laufkranfahrer verpflichtet nachzuprüfen, ob das Gerät sich nach Richtungen auf Steuerung bewegt
  • Kontrolle der Leistungsfähigkeit der Antriebsmechanismen – hier ist eine Probefahrt vorgesehen

Zu Schluss sollten die ausgeführten Arbeiten in das Nutzungsbuch eingetragen werden.