Sicherheit bei Lenkung des Gabelstaplers
Damit Gabelstapler zur Arbeit zugelassen werden können, müssen zuerst bestimmte technische Bedingungen erfüllen. Technische Parameter des Fahrzeugs sind vom Typenschild zu entnehmen, das sich auf dem Fahrzeug befinden sollte. Zusätzlich umfassen die Informationen das Tragkraftdiagramm des Fahrzeugs, wo Höhen des Hochhebens und Verteilung der Ladung auf Gabeln angegeben sind.
Damit das Gerät bedient werden kann, sind Berechtigungen im Bereich der Gabelstapler erforderlich. Bescheinigungen werden von Technischer Aufsichtsbehörde ausgestellt. Darüber hinaus erforderlich sind psychotechnische Untersuchungen und Bescheinigung wegen keiner Gegenanzeigen zur Ausübung des Berufs als Gabelstaplerfahrer.
Untersagtes Verfahren bei Bedienung des Gabelstaplers:
- Lenkung des Fahrzeugs unter dem Einfluss vom Alkohol und Rauschmittel und beim anderen Unwohlsein
- zweckwidrige Nutzung des Fahrzeugs
- Überladung des Fahrzeugs
- plötzliche Beschleunigung und Bremsen, Fahrt mit hoher Geschwindigkeit
- Transport der Menschen auf Gabeln
- Fahrt auf der Schrägfläche im Leerlauf oder mit ausgeschaltetem Motor
- Verlassen des Fahrzeugs mit angesprungenen Motor
- Fahrt unübereinstimmend mit Sicherheitsgrundsätzen
- Fahrt durch Erhebungen und Neigungen anders als nach technischen Daten vorgeführt
- Durchgang oder Stehen unter der hochgehobenen Gabeln
- Überlassen der Ladung auf hochgehobenen Gabeln
- Nutzung des Hubmastes während der Fahrt durch Kurven
- Selbstständige Reparaturen und Verbesserungen des Fahrzeugs
- Beseitigung der Schutzhauben
- Prallen mit dem Fahrzeug gegen andere Objekte
- Fahrt auf ungeeigneten Flächen
- Rauchen und Feuernutzung
- Arbeit mit glatten Schuhen oder glatten Händen
- Bedienung des Fahrzeugs ohne entsprechende Berechtigungen